Bildungsprämie
Die Bundesregierung möchte die Menschen zum lebenslangen Lernen motivieren. Und dafür hat sie die sogenannte Bildungsprämie eingeführt. Die Bildungsprämie soll Anreize schaffen, in die eigene Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Weiterbildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen und alle Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren.
Damit das Modell in der Bevölkerung möglichst breite Anwendung findet, besteht es aus drei Komponenten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden bzw. auf die Förderung verschiedener Weiterbildungsziele hin ausgerichtet sind:
Komponente 1: Der "Prämiengutschein"
Der "Prämiengutschein" dient der Mitfinanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung. Die Höhe des Gutscheins kann bis zu 154 Euro betragen, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingesetzt wird. Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist ein Beratungsgespräch und die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens. Dieses darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 35.800 Euro nicht überschreiten. Ein Großteil der Bildungsangebote kann mit diesem vergleichsweise geringen Betrag finanziert werden.
Komponente 2: Das "Weiterbildungssparen"
Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wurde um die Möglichkeit ergänzt, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung eine Entnahme aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist, die in der Regel sieben Jahren beträgt, zu tätigen, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Auf diese Weise wird zweckgebundene Liquidität für Weiterbildungszwecke geschaffen.
Komponente 3: Das "Weiterbildungsdarlehen"
Um alle Menschen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder ihrer Einkommensform bei der Weiterbildungsfinanzierung fördern zu können, wird das Weiterbildungsdarlehen eingeführt. Damit soll ein Darlehen zu günstigen Konditionen und ohne individuelle Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellt werden, das auch kostenintensivere Maßnahmen abdecken kann. Dies gilt umso mehr, weil es aktuell kein spezielles Angebot zur Weiterbildungsfinanzierung von Seiten privater Finanzdienstleister gibt.
Beratungen und Gutscheine
Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Eine Übersicht der Beratungsstellen finden Sie hier.
Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein. - Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Siebuchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
- Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info

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