Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
bzw. "Meister-BAföG"

 

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch bekannt als "Meister-BAföG" - verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/ Teilzeit/ schulisch/ außerschulisch/ mediengestützt/ Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

 

Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten,  Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

 

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).

 

Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung

 

Eine Altersgrenze besteht nicht.

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten für nach dem 01.07.2009 beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt von 675 Euro bis zu 1.310 Euro (abhängig vom Familienstand

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info

 

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