Kauffrau/ Kaufmann für Freizeit und Tourismus
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Berufsbild Kauffrau/ Kaufmann für Tourismus und Freizeit, gegliedert nach folgenden Themen:
Tätigkeitsfelder:
Der Kaufmann/ die Kauffrau für Tourismus und Freizeit organisiert Veranstaltungen, unterstützt das Marketing und den Vertrieb, berät und betreut Gäste, übernimmt allgemeine Verwaltungstätigkeiten sowie Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Erstellung und Vermarktung touristischer und freizeitwirtschaftlicher Produkte vor Ort.
Die Spannbreite möglicher Ausbildungsbetriebe ist groß:
- regionale und nationale Tourismusorganisationen,
- lokale und regionale Tourismusstellen,
- Fremdenverkehrsämter und Kurverwaltungen
- touristische Branchenverbände,
- Campingplätze,
- Event-Agenturen,
- Feriendörfer,
- Freizeit- und Erlebnisbäder,
- Freizeit- und Erlebnisparks,
- Incoming-Agenturen,
- Jugendherbergen,
- Marinas,
- Messen,
- Museen,
- Naturparks,
- Sport- und Fitnesseinrichtungen,
- Tagungs- und Kongresshotels sowie Wellness- und Gesundheitsbetriebe.
Aufgabenfelder:
Kaufleute für Tourismus und Freizeit
- entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische Produkte und Dienstleistungen,
- koordinieren regionale und lokale touristische Angebote je nach Kundenwunsch,
- informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache,
- beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an,
- inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch,
- wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um,
- arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen,
- wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit,
- gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards,
- wenden Informations- und Kommunikationssysteme an und
wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit.
Ausbildungsverlauf:
Theorie und Praxis ergänzen sich optimal. Deshalb erfolgt die Berufsausbildung im dualen System, d.h. in einem Zusammenspiel von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Ausbildung in den Unternehmen findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt und an ein bis zwei Tagen muss die Berufsschule besucht werden. Alternativ wird auch sogenannter Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass bis zu acht Wochen am Stück ausschließlich Unterricht in der Schule stattfindet.
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Berufsschulpflicht. Die Industrie- und Handelskammern können dazu ausführliche Informationen geben.
Ausbildungszeit:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. Eine verkürzte Ausbildungszeit kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z.B. Abitur, sehr gute Leistungen u.ä.) vereinbart werden. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Industrie- und Handelskammern.
Ausbildungsvoraussetzungen:
Für den anerkannten Ausbildungsberuf ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Die konkrete betriebliche Einstellungspraxis und die Einstellungsbedingungen sind daher unterschiedlich. Die beruflichen Chancen erhöhen sich aber bei vorhandener Fachhochschul- bzw. Hochschulreife.
Günstig wirken sich bei einer Bewerbung die Beherrschung von Fremdsprachen (besonders Englisch), ein guter Kenntnisstand in Geographie und Mathematik, die Neigung zum Umgang mit Menschen und die Fähigkeit zum Planen und Organisieren aus.
Außerdem sollte die Bereitschaft zu relativ selbständigem Arbeiten vorhanden sein.
Bewerbung:
Eine Bewerbung sollte möglichst 9 - 12 Monate vor dem beabsichtigten Ausbildungsbeginn erfolgen.
Weitere Informationen:
Ausführlichere Informationen zum Berufsbild der Kaufleute für Tourismus finden Sie im Internet unter www.bibb.de/de/15938.htm (Bundesinstitut für Berufsbildung).

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