Animateur/ Animatrice

 

Für Animateure existiert in Deutschland zurzeit kein anerkanntes Berufsbild. Es gibt deshalb keine formalen Zulassungsbedingungen, somit sind die Anforderungen an die Bewerber je nach Einsatzgebiet und Unternehmen sehr unterschiedlich.

 

Aufgabenfelder:

Animateure gehören zu der Gästebetreuung, die darauf ausgerichtet ist, den Gast zu aktivieren und ihn für bestimmte Tätigkeiten (wie zum Beispiel Sport, Exkursionen) zu motivieren. Zudem organisieren Animateure verschiedene Veranstaltungen (Sport, Gymnastik, Musik, Tanz, Kunstgewerbe, Malerei, Theater, Kinderbetreuung etc.) und führen diese durch.

 

Voraussetzungen:

  • Interesse an anderen Menschen,
  • Offenheit und Kontaktfreudigkeit,
  • Sensibilität für soziale Situationen und
  • organisatorische Fähigkeiten sowie hohe Belastbarkeit.

Abhängig vom späteren Einsatzbereich in den Clubanlagen sind außerdem

  • sprachliche,
  • sportliche,
  • künstlerische bzw. musikalische Fähigkeiten

von Nutzen. In der Regel zählt zu den Bewerbungsvoraussetzungen ein Mindestalter von 21 Jahren, die Beherrschung von zwei Fremdsprachen und möglichst Berufserfahrung in einem verwandten Bereich (Sport, Kindererziehung u. ä.).

Größere Reiseveranstalter schulen ihre Reiseleiter meist selbst, das heißt sie bereiten sie durch innerbetriebliche Seminare auf ihre Tätigkeit vor bzw. bilden sie weiter. Dabei werden ihnen die für einen möglichst reibungslosen Reiseablauf erforderlichen Kenntnisse im Sinne der jeweiligen Unternehmensphilosophie vermittelt.

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