Historischer Hintergrund

 

In den 1980er und 1990er Jahren wurde Deutschland im Hinblick auf die europäische Hochschulreformszene als Außenseiter bzw. "Spätentwickler" gesehen. Das galt hinsichtlich der Fragen der Hochschulexpansion, der Steuerung des Hochschulsystems und des Managements von Hochschulen, der Einführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und auch verschiedener Aspekte der Internationalisierung von Hochschulen.

 

Die damaligen europäischen Trends wurden in Deutschland größtenteils als nicht als wünschenswert betrachtet:

  • Der Anteil der Studierenden betrug hier ca. 30 Prozent, in anderen europäischen Ländern dagegen mehr als 50 Prozent.
  • Die berufliche Bildung für mittlere Berufe und die an den Fachhochschulen wurden im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern mit zunehmender Akademisierung betont.
  • In neuen Evaluationssystemen wurde die Gefahr der Leistungsdeformation des Hochschulsystems gesehen.
  • Vielen hochschul- und wissenschaftspolitischen Initiativen auf europäischer Ebene wurde mit Skepsis begegnet. Sie wurden häufig als zu zentralistisch und gleichmacherisch gegenüber einer europäischen Vielfalt bewertet.

 

Erst in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre verbreitete sich in Deutschland die Vorstellung, dass die Strukturen der Studiengänge und Studienabschlüsse deutlich verändert werden müssten. Für die Reformbereitschaft waren drei Gründe maßgeblich:

  • ungenügende Strukturierung der Curricula in vielen universitären Studiengängen,
  • daraus resultierende überlange Studienzeiten vor allem im Vergleich zu anderen Ländern und
  • Unbekanntheit oder auch Nichtakzeptanz deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland.

 

Dabei sollte zunächst die Unterscheidung von Hochschulen und Fachhochschulen das zentrale Strukturprinzip bleiben.

 

1989 wurde das HRG (Hochschulrahmengesetz) novelliert, um Chancen für die Einführung gestufter Studiengänge analog zur Bachelor-Master-Struktur zu eröffnen. Weitere sogenannte Experimentierklauseln in den Landeshochschulgesetzen eröffneten Möglichkeiten zu Veränderungen im rechtlichen Status von Universitäten, in den institutionellen Steuerungs- und Leitungsaspekten sowie im Verhältnis zwischen Hochschule und Staat. Dabei wurde die Regelstudienzeit der Bachelor-Studiengänge auf mindestens drei und höchstens vier Jahre und die der Master-Studiengänge auf mindestens ein und höchstens zwei Jahre festgelegt.

 

Deutschland gehörte mit Unterzeichnung der Sorbonne-Erklärung 1998 zu den Initiatoren des Bologna-Prozesses (neben Frankreich, Italien und Großbritannien).

 

1999 unterschrieben in Bologna 29 Länder die Erklärung zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums. Die Zahl der Unterzeichnerländer ist inzwischen auf 40 gestiegen.

 

2002 war die Pilotphase offiziell beendet. 2003 erließen die Länder schließlich Strukturvorgaben, die einen Rahmen für die Einführung der gestuften Studienstruktur darstellten. Bis dahin war es jeder Hochschule freigestellt, die Bologna-Ziele individuell zu interpretieren. Die Vorgaben der Kultusministerkonferenz von 2003 legen fest, dass Bachelor- und Master-Studiengänge gleichermaßen von Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden können. Sie sollen modularisiert und mit Credits versehen sein und müssen jeweils zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Darüber hinaus muss die Zuordnung eines jeden Master-Studiengangs als entweder "stärker forschungsorientiert" oder "stärker anwendungsorientiert" erfolgen, wobei beide Profiltypen gleichermaßen von Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden können. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen beiden erhöht.

 

Verbindlichere Rahmenrichtlinien für die Einführung gestufter Studiengänge in Deutschland gab es durch die gemeinsamen Strukturvorgaben der Länder ab Oktober 2003.

 

Als Grundmodell sind drei- bis vierjährige Bachelor-Studiengänge und ein- bis zweijährige Master-Studiengänge vorgesehen, die sowohl von Universitäten als auch von Fachhochschulen angeboten werden können. Die Dauer konsekutiver Bachelor-/Master-Studiengänge soll maximal fünf Jahre betragen, daneben gibt es aber auch nichtkonsekutive und weiterbildende Master-Studiengänge. Insgesamt sind die Anteile dreieinhalb- und vierjähriger Bachelor- Studiengänge an Fachhochschulen höher als an Universitäten, während der Anteil längerer Master-Studiengänge an den Universitäten höher ist als an Fachhochschulen.

 

zurück zur Übersicht