Ziele der Bologna-Reform

 

Laut der Hochschulrektorenkonferenz ist der Bologna-Prozess ein zeitgleich ablaufender Prozess des Zusammenwachsens Europas auf dem Gebiet der Hochschulbildung. Er ist mit vielen Reformen an den Hochschulen verbunden.

 

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, dass Europa durch die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich stärker zusammenwächst. So kann das vorhandene Wissenspotenzial besser ausgeschöpft werden. 

 

Dementsprechend erfolgte 2003 auf der Ministerkonferenz in Berlin die Verkopplung des Bologna-Prozesses mit dem Lissabon-Prozess der Europäischen Union, der das Ziel hat, die EU bis zum Jahre 2010 zum "wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen.

 

Zur Erreichung der Ziele sieht der Bologna-Prozess eine Reihe von Instrumenten vor:

  • die Einführung gestufter Studiengänge mit den drei Stufen Bachelor, Master und Promotion.
  • die Vereinfachung der Anerkennung u. a. durch die Verwendung des Diploma Supplements,
  • die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS,
  • die Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung,
  • die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und
  • die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung.

 

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